Kaskoversicherung
Das Wichtigste in der Kasko: Den Gutachter darf man nicht selbst beauftragen, das macht die Versicherung. Auch zum Anwalt darf man nicht gleich gehen, sondern erst dann, wenn die Versicherung in Verzug ist oder die Leistung abgelehnt hat (das ist anders bei Unfällen, bei denen ein anderer Schuld hat. Dort sollte man sofort zum Anwalt gehen, siehe FAQs Unfallregulierung im Verkehrsrecht).
Außerdem muss man Verhaltensregeln, sog. „Obliegenheiten“, beachten. Die kritischste davon ist wohl, dass man den Unfallort nicht verlassen darf, ohne die gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen und die dabei gesetzlich erforderliche Wartezeit zu beachten. Bei Unfällen im Ausland muss man häufig auch die Polizei hinzuziehen, sonst gibt es keine Entschädigung.
Die Versicherung darf solche Verhaltensregeln aufstellen, weil sowohl Teilkasko- als auch Vollkaskoversicherung keine Pflichtversicherungen, sondern freiwillig abgeschlossene Versicherungsverträge sind. In dieser zahlt man mehr Beitrag als in der reinen Kfz-Haftpflichtversicherung, bekommt hierfür jedoch in bestimmten Fällen seinen Schaden ersetzt, in der Vollkasko sogar für selbstverschuldete Unfälle. Damit dies nicht ausartet und man z.B. Geld fordern könnte, wenn man betrunken gefahren ist oder den Unfall oder Fahrzeugdiebstahl nur vorgetäuscht hat, bestehen diese Verhaltensregeln.
Es lohnt sich daher, auch einmal einen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen zu werfen. Jede Versicherung darf nämlich ihre Bedingungen selbst gestalten, so dass nicht allgemeingültig zu sagen ist, was in Ihrem Versicherungsvertrag geregelt ist.
Allerdings ist zu beobachten, dass die Versicherungen gerne ihre Leistung vollständig ablehnen, wenn sie der Meinung sind, man habe gegen Verhaltensregeln verstoßen oder etwas manipuliert. In diesem Fall lohnt sich dann der Weg zum Anwalt. So gibt es ein fein austariertes Regelungswerk, wer im Schadenfall was zu beweisen hat, um entweder eine Zahlung beanspruchen oder ablehnen zu können. Dabei liegt an vielen entscheidenden Stellen die sog. „Beweislast“ bei der Versicherung, nicht bei einem selbst. Dies wird bei einer Leistungsablehnung meist nicht berücksichtigt (oft wird sogar das genaue Gegenteil behauptet), ebenso nicht die Tatsache, dass das alte Alles-oder-Nichts-Prinzip weggefallen ist, sodass im Klageweg gute Chancen bestehen, doch noch an sein Geld zu kommen, und sei es wenigstens teilweise.