Unfallversicherung

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung gewährt üblicherweise eine Einmalzahlung für dauerhafte Unfallfolgen. Die Höhe variiert je nach der Schwere der Verletzung und der vereinbarten Versicherungssumme.

Häufige Problempunkte im Rahmen der Unfallversicherung sind z. B.

– der Unfallbegriff als solcher

– die sachverständige Bemessung des Dauerschadens

– mitwirkende Invalidität/Vorerkrankungen.

Die meisten Probleme in der Unfallversicherung bereitet dabei der Abzug für bereits vorbestehende Beeinträchtigungen (in den Versicherungsbedingungen heißt das „mitwirkende Vorerkrankungen“).

Hierzu ist zunächst einmal Einblick in die Versicherungsbedingungen hilfreich. Viele Verträge haben geregelt, dass Vorerkrankungen erst ab einem bestimmten Prozentsatz überhaupt in Abzug gebracht werden dürfen. Weiter ist zu beachten, dass alterstypische Verschleißerscheinungen nicht als „Vorerkrankung“ gewertet und damit auch nicht in Abzug gebracht werden dürfen. Auch müssen Vorerkrankungen von Vorinvalidität abgegrenzt werden. Schließlich ist wichtig zu wissen, dass die Versicherung die Beweislast für Vorerkrankungen trägt.

Bitte beachten Sie, dass eine seriöse Beurteilung ohne Versicherungspolice und der dazugehörigen Allg. Versicherungsbedingungen nicht möglich ist. Bitte bringen Sie daher beide Unterlagen unbedingt mit oder übersenden Sie diese im Voraus!