Vorvertragliche Obliegenheitsverletzung
Vorvertragliche Obliegenheitsverletzung heißt, Ihnen wird vorgeworfen, bei Vertragsschluss nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Dieser Vorwurf wird gerne erhoben, nachdem Sie Leistungen beantragt haben und die Versicherung hieraufhin Auskünfte der behandelnden Ärzte und Ihrer Krankenkasse eingeholt hat. Oft stellt sich nämlich dann heraus, dass die eingeholten Unterlagen ein anderes Bild ergeben als die Angaben im Antragsformular.
Die Gründe dafür sind allerdings vielfältig und müssen nicht immer auf böser Absicht beruhen, wie Ihnen dies unterstellt wird. So kann es sein, dass Ihnen das Antragsformular gar nicht vorgelegen hat, sondern ein Versicherungsvertreter die Fragen vorgelesen hat (oder nicht einmal das). Es kann aber auch sein, dass Sie von einer angeblichen Erkrankung (die Ihr Arzt gegenüber der Krankenkasse abgerechnet hat) gar nichts wussten oder dass Sie Ihre Beschwerden nicht so ernst genommen und daher gedacht haben, diese müssten nicht angegeben werden. Schließlich kann es sein, dass Sie den Gesundheitsfragen schlicht nicht genug Aufmerksamkeit geschenkt haben.
So vielfältig die Gründe sind, so vielfältig sind auch die Möglichkeiten, den Einwänden der Versicherung zu begegnen. Allerdings muss gesagt werden, dass die Lage ernst ist, wenn Ihnen eine Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten vorgeworfen wird. Die Versicherungen haben Ihren Leistungsantrag dann meistens schon abgelehnt und die Ablehnung verbunden mit einem Rücktritt/einer Anfechtung. Hiergegen muss meistens gerichtlich vorgegangen werden, sodass es hilfreich ist, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, die die Prozesskosten übernimmt.